Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Sept. 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Rigi GmbH
- Allgemeines
Die Fahrausbildung wird entsprechend der hierfür geltenden Gesetze und Verordnungen erteilt. Der Fahrlehrer ist staatlich geprüft und im Besitz des eidgenössisch diplomierten Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigen Fahrunterricht. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Fahrlektionen und Kursangebote. Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden mit diesen AGB.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach aktuellen methodischen und didaktischen Grundsätzen. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler/innen/innen unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Haftung
Für alle von der Fahrschule Rigi GmbH organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule Rigi GmbH nicht haftbar gemacht werden. Auch das Benützen von Anlagen / Örtlichkeiten der Fahrschule Rigi GmbH oder anderen erfolgt auf eigene Gefahr.
Änderungen dieser AGB
Die Fahrschule Rigi GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.
Foto und digitale Medien zu Werbezwecken
Möchte der/die Fahrschüler/innen nicht, dass sein Foto zu Werbezwecken auf der Website fahrschule-rigi.ch oder auf Social Media wie z.B. Facebook®, Meta Platforms und Instagram® sowie fahrlehrer.ch gepostet wird, muss er/sie dies vorgängig der Fahrschule Rigi GmbH melden. Ansonsten ist die Fahrschule Rigi GmbH dazu berechtigt, Fotos und digitale Medien, auf welchen Fahrschüler/innen zu sehen sind, zu veröffentlichen.
Copyright
Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.
Personendaten
Die Personendaten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich für die Kursadministration und Newsletter verwendet. Es werden keine Personendaten weiter-gegeben.
- Fahrlektionen
Termine
Termine können telefonisch, per Threema, per WhatsApp oder per E-Mail mit dem Fahrlehrer bei der Fahrschule Rigi GmbH vereinbart werden. Die Termine sind verbindlich. Der/die Fahrschüler/innen hat pünktlich und fahrfähig zu erscheinen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird keine Fahrlektion durchgeführt.
Dauer der Fahrlektion
Eine Lektion dauert 50 Minuten. Dies ist nicht die reine Fahrzeit, sondern beinhaltet auch die Abwicklung von administrativen Angelegenheiten und die Vor- und Nachbesprechung der Fahrlektion.
Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen
Abmeldungen sind bis 24 Stunden vor dem Termin telefonisch, per Threema oder per WhatsApp direkt an den Fahrlehrer zu richten. Bei keiner oder einer zu späten Abmeldung wird die Lektion oder Doppellektion vollumfänglich verrechnet. Bei Krankheit oder Unfall kann die Fahrschule ein Arztzeugnis verlangen, welches innert 5 Arbeitstagen vorzuweisen ist. Ansonsten können auch diese Lektionen verrechnet werden. E-Mails werden nicht akzeptiert.
Bei Verspätungen ist die Fahrschule Rigi GmbH umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten des Fahrschülers. Wurde der Fahrlehrer über die Verspätung nicht informiert, ist er nach einer Wartezeit von max. 15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich verrechnet.
Unvorhergesehenes
Bei unvorhersehbaren Zwischenfällen während der Lektion, wie zum Beispiel Unfällen oder Pannen, wird dem/der Fahrschüler/in die Lektion vollumfänglich berechnet, wenn vor dem Vorfall mindestens 30 Minuten gefahren werden konnte.
Alkohol, Medikamente und Drogen
Der/die Fahrschüler/in verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule Rigi GmbH vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Absage durch die Fahrschule
Der Fahrlehrer der Fahrschule Rigi GmbH kann nach eigenem Ermessen Fahrlektionen absagen, wenn die Witterungsbedingungen (Schnee, Glätte, usw.) oder Defekte am Fahrzeug die Sicherheit gefährden. Das Vergessen des Lernfahrausweises, Fahrunfähigkeit und Nichtbezahlung führen ebenfalls zur Absage der geplanten Lektion.
Bezahlung Einzellektionen und Abos
Bezahlt wird immer unmittelbar vor der Lektion oder mit dem Abo vor der ersten Lektion, die zum Abo zählt. Wenn die abgemachte Lektion nicht im Voraus bezahlt werden kann, findet sie nicht statt und wird dem Schüler trotzdem in Rechnung gestellt. Das Lösen eines Abos berechtigt nicht zur Annahme, dass nach der Absolvierung aller Lektionen die Prüfung durchgeführt werden kann. Nicht benötigte Lektionen eines Abos werden zurückerstattet, entweder via Banküberweisung oder Barauszahlung. Wenn nach Ablauf des Abos keine weitere Zahlung erfolgt, ist die Fahrschule berechtigt, bereits abgemachte Fahrlektionen nicht durchzuführen.
Rechnungen
Rechnungen sind innert 10 Tagen zu begleichen. Wird innert der angegebenen Frist der geschuldete Betrag nicht beglichen, erhält eine schriftliche Mahnung. Die Kosten für die Mahnung belaufen sich auf:
- Mahnung CHF 25.-
- Mahnung CHF 50.-
- Mahnung CHF 75.-
Wenn bei einer Mahnung wegen Wegzugs die neue Wohnadresse ausfindig oder geändert werden muss, belaufen sich die Kosten dafür auf CHF 15.-.
Die gesamten Kosten, die während einer Betreibung entstehen gehen vollumfänglich zu Lasten des Schuldners oder der Schuldnerin. Zusätzlich erhebt die Fahrschule Rigi GmbH im Falle einer Betreibung eine Aufwandgebühr in der Höhe von CHF 200.-.
Preisanpassungen sind jederzeit möglich und gelten auch für bestehende Kunden.
Gutscheine
Mit dem Kauf von Gutscheinen erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass Gutscheine nicht zurückerstattet werden.
Versicherung
Für Fahrlektionen hat die Fahrschule Rigi GmbH eine Haftpflicht-Versicherung bei der Zurich Insurance Group abgeschlossen. Diese Versicherung ist auf allen Fahrschul- und Prüfungsfahrten gültig. Es wird eine einmalige Versicherungs- und Administrationspauschale erhoben. Diese muss vor Beginn der ersten Lektion bezahlt werden und wird nicht zurückerstattet.
Unfallversicherung ist Sache des Fahrschülers.
Praktische Fahrprüfung
Der Fahrlehrer wird der/die Fahrschüler/in erst zur praktischen Prüfung anmelden, wenn er überzeugt ist, dass der/die Fahrschüler/in die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Kann der/die Fahrschüler/innen den Prüfungstermin (z.B. infolge von Krankheit) nicht wahrnehmen, so hat er die Fahrschule hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Kosten gehen zu Lasten der/die Fahrschüler/in. Siehe Absenzen.
Vor der Prüfung wird normalerweise eine Lektion mit dem Fahrlehrer eingefahren. Der/die Fahrschüler/in bezahlt für das Einfahren und die Begleitung zur Prüfung einen Pauschal-Preis von 2 Lektionen à 60 Minuten (Kat. B).
Die Kosten für die praktische Prüfung (Experte, Ausweis, usw.) sind dem jeweiligen Verkehrsamt separat zu bezahlen.
Bussen
Allfällige Bussen bei Geschwindigkeitsüberschreitung müssen von dem/der Fahrschüler/in selbst bezahlt werden. Des Weiteren wird dem Strassenverkehrsamt die fahrzeugführende Person schriftlich gemeldet.
- Kurswesen
Anmeldung
Anmeldungen können per Threema, per WhatsApp, via E-Mail oder via Website über das Online-Kontaktformular erfolgen und sind verbindlich. Sie erhalten im Normalfall innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Anmeldung eine Bestätigung per digitalem Medium mit Kursort, Kurszeiten und Kurskosten. Die Kursdaten werden auf der Website publiziert.
Abmeldungen
Eine Abmeldung oder Umbuchung wird nur akzeptiert, wenn diese mindestens 5 Arbeitstage vor dem gebuchten Kurstermin schriftlich per Threema, per WhatsApp oder per E-Mail bei der Fahrschule Rigi GmbH eintrifft. Bei Nichterscheinen oder verspäteten Abmelden werden dem Kunden die gesamten Kosten verrechnet.
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Ersatz-Teilnehmer für den gesamten gebuchten Kurs zu stellen.
Kursleiter
Fällt ein Kursleiter aus, kann die Fahrschule Rigi GmbH einen Kursleiterwechsel vornehmen oder einen Stellvertreter einsetzen. Alle Kursleiter sind ausgebildete Fahrlehrer und haben das SVEB-Zertifikat Kursleiter/in.
Kursausschluss
Die Fahrschule Rigi GmbH behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung elementarer Verhaltensregeln einen Teilnehmer aus einem Kurs auszuschliessen. Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet. Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten, kann der entsprechende Kursteil nicht bestätigt werden.
Zahlung des Kursgeldes
Das Kursgeld ist bar oder mit Twint am ersten Kurstag zu entrichten. Die Bezahlung des Kursgeldes berechtigt zur Teilnahme am Kurs.
Kursplätze und Durchführung
Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Kursangebot eine minimale (3) und eine maximale (12) Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Wird die minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, einen Kurs bis zu 24 Stunden vorher abzusagen. Die Absage erfolgt per Telefon, per Threema, per WhatsApp oder E-Mail.
Wenn ein Kurs abgesagt wird, bemüht sich die Fahrschule baldmöglichst wieder einen Kurs im selben Kurslokal anzubieten.
Versäumte Lektionen
Versäumte Lektionen können nur in Kursen nachgeholt werden, welche nicht ausgebucht sind. Versäumte VKU-Lektionen können nur nachgeholt werden, wenn Thema 1 als erste besucht worden ist. Grundsätzlich sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich. In jedem Fall wird die Kursbestätigung (erfolgt online) nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, brauchen wir innert 5 Arbeitstagen ein Arztzeugnis. Ansonsten wird der Kurs verrechnet.
Kurssprache
Die Unterrichtssprache ist Deutsch.
Teilnahmebestätigung
Fahrschule Rigi GmbH stellt auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung für den besuchten Kurs aus. Voraussetzung für das Ausstellen der Teilnahmebestätigung ist, dass der betreffende Kurs vollständig besucht und bezahlt wurde und nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Wenn der Verkehrskundeunterricht in einer anderen Fahrschule absolviert wurde, ist der Fahrschüler/innen selbst für den Erhalt der Kursbestätigung verantwortlich.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Rigi GmbH ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist am Firmensitz von der Fahrschule Rigi GmbH in Gersau / SZ.
Gersau, 19. September 2023
© Fahrschule Rigi GmbH | Poststrasse 9 | 6442 Gersau
UID: CHE-151.272.561